Freigabe des Liegeplatzes / Verfügungsvertrag

Entsorgungsvertrag


Wenn Ihr Liegeplatz auf der Übernahmeliste („Verkaufsliste“) steht, kann er bis zum Verkauf auch auf die Entsorgungsliste gestellt werden. Das bedeutet, dass wir über Ihren Platz verfügen können. Geschieht dies bis spätestens 1. Oktober, zahlen Sie künftig kein Hafengeld, sondern nur noch den jährlichen Betriebsbeitrag bis zum Verkauf des Platzes. Den Betriebsbeitrag entnehmen Sie bitte unserem Tarifblatt, das Sie auf dieser Seite finden.

 

Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Boot eine Saison lang nicht im Wasser haben müssen oder wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Boot haben, da Sie möglicherweise auf der Suche nach einem neuen sind.


Um den Liegeplatz auf die Entsorgungsliste zu bekommen, füllen Sie bitte eine Entsorgungsvereinbarung aus. Auf dieser Seite finden Sie auch die Entsorgungsvereinbarung. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im Hafenbüro abgeben oder vorbeischicken E-Mail an: assistent@slbh.dk.


Erhalten wir den Entsorgungsvertrag nach dem 1. Oktober, werden in der kommenden Saison sowohl Betriebsbeiträge als auch Hafengebühren gezahlt.

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